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Der Entwicklungsindex einer Gesellschaft hängt eng mit der sozioökonomischen Situation ihrer Bürger und ihrem Produktionsgefüge zusammen. Damit sind nachhaltiges Wirtschaftswachstum und dessen direkte Auswirkungen auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze untrennbar verbunden. Dieser grundlegende Punkt der Wirtschaft ist manchmal einem Umfeld ständiger Volatilität und Instabilität ausgesetzt, wie wir es derzeit erleben, was einem gerechten Erfolg nicht förderlich ist. Solche Bedingungen führen zu einer Zunahme von Phänomenen wie Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzunsicherheit, die entschieden gestoppt werden muss. Aus diesem Grund haben die Vereinten Nationen in ihrer Roadmap zur Agenda 2030 2016 das Ziel 8 für nachhaltige Entwicklung als Referenzpunkt zur Lösung dieser Probleme festgelegt.
Laut von den Vereinten Nationen veröffentlichten Zahlen arbeiteten im Jahr 2016 61 % der Arbeitnehmer in nicht regulierten Jobs, während die Arbeitslosenquote weltweit bei 5,6 % lag. Darüber hinaus besteht ein erheblicher geschlechtsspezifischer Lohnunterschied: In 40 der 45 untersuchten Länder verdienen Männer 12,5 % mehr als Frauen. Weltweit beträgt dieser Unterschied 23 %, und es würde bei dieser Entwicklung weitere 68 Jahre dauern, ihn zu schließen. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit eines Engagements aller gesellschaftlichen Akteure auf internationaler Ebene, um diese Art von Ungleichheit einzudämmen und eine stabile Politik zum Wohle von Unternehmen und Arbeitnehmern zu fördern.
Nach dem schweren gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schlag durch die COVID-19-Pandemie ist diese Initiative sinnvoller denn je. Um diese Situation erfolgreich umzukehren, ist es jedoch notwendig, klare und praktikable Ziele zu setzen. Aus diesem Grund werden wir einen Blick auf die Hauptziele werfen, die das Ziel für nachhaltige Entwicklung 8 ausmachen:
8.1 Aufrechterhaltung eines den nationalen Gegebenheiten entsprechenden Wirtschaftswachstums pro Kopf, insbesondere eines Bruttoinlandsproduktwachstums von mindestens 7 % pro Jahr in den am wenigsten entwickelten Ländern.
8.2 Erreichen einer höheren wirtschaftlichen Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation, unter anderem durch Konzentration auf wertschöpfungsstarke und arbeitsintensive Sektoren.
8.3 Förderung entwicklungsorientierter Maßnahmen, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, sowie Unterstützung der Formalisierung und des Wachstums von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, unter anderem durch Zugang zu Finanzdienstleistungen.
8.4 Bis 2030 schrittweise Verbesserung der globalen Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion und danach streben, Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung zu entkoppeln, im Einklang mit dem Zehnjahresrahmen für Programme für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen.
8.5 Bis 2030 volle und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erreichen.
8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die weder erwerbstätig sind noch sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, deutlich reduzieren.
8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Formen der Sklaverei und des Menschenhandels zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherzustellen und bis 2025 Kinderarbeit in allen ihren Formen zu beenden.
8.8 Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmer, fördern in insbesondere Migrantinnen und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen.
8.9 Bis 2030 Strategien zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus entwickeln und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert.
8.10 Die Kapazität inländischer Finanzinstitute stärken, um den Zugang zu Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen für alle zu fördern und zu erweitern.
8.a Die Unterstützung für Handelshilfe in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, verstärken, unter anderem durch den Erweiterten Integrierten Rahmen für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder.
8.b Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung entwickeln und operationalisieren und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen.
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