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Das Baskenland startet ein neues Programm zur Förderung der Energieeffizienz.

Die baskische Regierung wird 90 Millionen Euro für die Förderung von Energieeffizienzprojekten in ihrem kommunalen Netzwerk bereitstellen.

Das Jahr beginnt, und das Baskenland startet mit einem Programm zur Förderung von Energieeffizienz, der Installation erneuerbarer Energiequellen und nachhaltiger Mobilität, das sich an verschiedene lokale Einrichtungen wie Stadträte, interkommunale Verbände, Verwaltungsbehörden, kommunale öffentliche Unternehmen, Stiftungen und Konsortien richtet.Baskische Energieagentur (EVE)Sie wird die öffentliche Stelle sein, die für die Verwaltung der für dieses Programm bereitgestellten 90 Millionen Euro zuständig ist. Das Programm ist im Energienachhaltigkeitsgesetz verankert und basiert auf rückzahlbaren Vorschüssen in Höhe von 70 % der Gesamtkosten der Projekte zu null Zinsen. Es gilt, bis sein Budget aufgebraucht ist.

Die Hilfsgelder werden daher Bereichen wie der Förderung von Energieeffizienz, Außenbeleuchtung undGebäudeeffizienzDie thermische Gebäudehülle oder die Installation erneuerbarer Energiequellen. In Bezug auf den letzten Punkt, die Installation grüner Energie, berichtet die EVE, dass sie den Einsatz von kleinen Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaik-, Wind- oder Kleinwasserkraftwerken sowie von Anlagen zur Wärmeerzeugung wie Biomasse, Wärmepumpen, Aerothermie oder Geothermie fördern wird.

So funktioniert das Programm

Das Programm, das Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs prüft, priorisiert Projekte dieser Art in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Diese Gemeinden können eine Erhöhung der rückzahlbaren Vorschüsse um 30 % für die eingereichten Projektkosten erhalten. Die Standardrückzahlung beträgt 70 % der Gesamtkosten für alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. In Städten mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern beträgt die Erhöhung gegenüber der Standardrückzahlung 20 %.

Die allgemeinen Grenzen für diese Beihilfe sind auf einen maximalen Rückzahlungsbetrag von 1 Million Euro pro Projekt, maximal 10 Millionen Euro pro Begünstigtem und eine Mindestinvestition von 50.000 Euro festgelegt. Zuvor wurden 10 Millionen Euro für die Erstellung der verschiedenen vorbereitenden Energiestudien und -audits bereitgestellt, die zur Planung der betreffenden Projekte erforderlich sind.