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Spaniens erstes Klimaschutzgesetz trat am vergangenen Donnerstag offiziell in Kraft, nachdem es die Unterstützung aller Parteien im Parlament mit Ausnahme der PP und Más País erhielt, die sich aus verschiedenen Gründen der Stimme enthielten, sowie der Gegenstimme von Vox. Doch jenseits der Symbolik solcher Entscheidungen stellen Sie sich wahrscheinlich eine Frage, die wir im Folgenden beantworten möchten: Woraus besteht dieses neue Gesetz?
Auf den ersten Blick lassen sich mehrere Verpflichtungen ableiten, die mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den Plänen des Europäischen Green Deals übereinstimmen. Spanien hat sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis zum Ende des Jahrzehnts um 23 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Diese Verpflichtung endet nicht dort; sie ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität, die spätestens 2050 erreicht werden soll. Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien sieht dieser Fahrplan vor, dass bis 2030 mindestens 42 % des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen müssen und 74 % der Stromerzeugung aus diesen Energiequellen kommen sollen (gegenüber derzeit 40 %). Laut mehreren Medienberichten sollen diese Ziele 2023 nach oben korrigiert werden. Darüber hinaus sind ab sofort neue Projekte zur Kohlenwasserstoffgewinnung in Spanien verboten, und die Technik des hydraulischen Frackings (Fracking) ist untersagt. Im Hinblick auf die Mobilität und ihre entscheidende Rolle im Klimawandel ist die wichtigste Neuigkeit das Verbot des Verkaufs von Verbrennungsmotoren bis 2040 und die Vorgabe, dass der gesamte Pkw- und Nutzfahrzeugbestand bis 2050 emissionsfrei sein muss. Diese Entwicklung, zusammen mit der Verpflichtung für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern – bzw. 20.000 Einwohnern bei Luftverschmutzung – Umweltzonen einzurichten, macht das Elektrofahrzeug zur echten Alternative für die aktuellen Umweltprobleme. Angesichts des derzeitigen Mangels an Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden Tankstellen verpflichtet, diese Art von Ladestationen zu installieren. Hierfür wurde ein Stufenplan entwickelt, der mit den größten Betrieben beginnt und sich schließlich auf die kleinsten Tankstellen ausweitet. So müssen die größeren innerhalb von 21 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens eine Ladestation mit einer Leistung von mindestens 150 kW bereitstellen. Darüber hinaus müssen Neubauten mit dieser Art von Ladestation ausgestattet sein. Die Maßnahme gilt auch für bestehende Gebäude und private Nichtwohngebäude mit einer Kapazität von mehr als 20 Plätzen.
Teresa Ribera, Ministerin für den ökologischen Wandel, betonte, dass „es ein Gesetz ist, das das Land brauchte und das viel zu lange aufgeschoben wurde”. Dies sei, so der Minister, dem „hohen Engagement und Interesse“ der verschiedenen Parlamentsfraktionen zu verdanken, nachdem im Unterhaus insgesamt 758 Teiländerungsanträge eingegangen waren, von denen drei – neben weiteren 16 rein transaktionalen – übernommen wurden, und im Senat 585 Änderungsanträge eingingen, von denen fünf aufgenommen wurden. „Wir stehen vor komplexen Herausforderungen in einer schwierigen Zeit für unsere Gesellschaft, und gerade jetzt wird die Dringlichkeit deutlich, unser Entwicklungsmodell und unsere Lebensweise durch die Integration der Kriterien Nachhaltigkeit und Resilienz zu transformieren“, erklärte Ribera.
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